PLANUNG
Die erste Grundlage der einzelnen Planungsschritte ist das vom Entwurfsverfasser, im Zuge der Entwurfsplanung (HOA, Planungsschritte I-III), zu erstellende Abdichtungskonzept. Das Abdichtungskonzept faßt auf Grundlage des Bodengutachtens (Ermittlung des Bemessungsgrundwasserstandes für Bauwerksabdichtungen, BWK-M8) die auf das Bauwerk im Nutzungszeitraum einwirkende Wasserbelastung zusammen. Die Zusammenfassung hat auf Grundlage der DIN 18533-1:2017-07, Tabelle 1 – Wassereinwirkungsklassen zu erfolgen.
Ohne Abdichtungskonzept kann keine weitere Planung erfolgen und die Planung wäre bereits an dieser Stelle mit einem gravierenden Planungsfehler behaftet.
> Abdichtungskonzept mit geologischem Bodengutachten
Angenommene Wasserbelastung: W2.1-E – drückendes Wasser mit Eintauchtiefe bis 3,00 m, Bemessungswasserstand 50cm unterhalb des Erdgeschossfußbodens, kein Überschwemmungsbereich (keine Schwankungen des PH-Wertes im Wasser oder ggf. chemische Angriffe aus dem Beton).
> Wasserbelastung: W2.1-E – drückendes Wasser mit Eintauchtiefe bis 3,00 m
Der Projektplaner (Aufsteller der Ausführungs- und Detailplanung, in der Regel der Entwurfsverfasser) ist mit dem Beginn seiner Tätigkeit dafür verantwortlich, dass unter den Beteiligten (Fachingenieure, Tragwerksplaner, Bauleitung und Projektplaner) alle erforderlichen Grundlagen für die Planung vorliegen (Informationsaustausch und Koordination).
> Anlegen eines Verantwortlichkeits- und Verteilerprotokolls
Zunächst legt der Projektplaner mit dem Bauherr in einem Protokoll die zu erwartenden Nutzungsklassen am Bauwerk fest. Auf Grundlage der Nutzungsklassen und Wasserbelastung legt der Projektplaner die Beanspruchungsklassen fest.
> Nutzungsklasse A für alle Kellerbereiche
> Nutzungsklasse B für Tiefgarage
> Beanspruchungsklasse 1 (drückendes Wasser)
Die Festlegung des Entwurfsgrundsatzes obliegt dem Projektplaner und nicht dem Tragwerksplaner, die kann unter Beteiligung und Beratung mit dem Tragwerksplaner erfolgen, aber die Verantwortung und Bestimmung liegt alleinig beim Projektplaner.
Zur Auswahl stehen insgesamt drei Entwurfsgrundsätze, Vermeidung von Trennrissen, Festlegung von Trennrissen unter Ansatz der Selbstheilung und geplante Trennrisse mit nachträglich geplanter Abdichtung der Trennrisse.
Der Entwurfsgrundsatz „Festlegung von Trennrissen unter Ansatz der Selbstheilung“ kommt praktisch nicht vor, denn neben diversen Erfordernissen, erfordert die Selbstheilung eine dauerhafte und konstante Druckwasserbelasung, was eigentlich (außer bei Wasserbehältern) nie vorkommt.
> Vermeidung von Trennrissen für die Nutzungsklasse A
> geplante Trennrisse mit nachträglich geplanter Abdichtung für die Nutzungsklasse B
Festlegungen der erforderlichen Konstruktionen und Maßnahmen
>Beton mit geringer Hydratationswärme, z.b. C30/37 WU (alle WU-Betone, die Verwendung
bei einer „Weißen Wanne“ finden, müssen nach ÜK2 zusätzlich fremd überwacht werden)
>Bauteildicke der Bodenplatte und Wände, z.b. ≥ 30cm, ausschließlich in Ortbetonbauweise
>geglättete Betonsauberkeitsschicht unterhalb der Bodenplatte, ggf. zusätzliche Gleitschicht
>Festlegung von Hydrartationsgassen
>Festlegung von Arbeits- und ggf. Bauteilfugen
>Festlegung und Bestimmung der Abdichtungsprodukte der Bauteilfugen und Spannvorrichtungen der Wände
(Schalungsanker)
>Bestimmung der Nachbehandlung
>Bei Stahlbetonbodenplatten von Tiefgaragen ist auch das Oberflächenschutzsystem und die Betongüte von
Anschlussbauteilen (z.b. Stahlbetonstützen) zur erwartenden Chloridbelastung zu bestimmen
Nach Festlegung der erforderlichen Konstruktionen und Erstellung einer Entwurfsausführungsplanung (Grundriss und Schnitte) erfolgt die zusammenhängende (alle Unterlagen) Übergabe an den Tragwerksplaner.
Der Tragwerksplaner führt die Bemessung anhand der Festlegungen und den zu erwartenden Lasteinwirkungen am Bauwerk durch. Neben den zu erwartenden Lasteinwirkungen aus dem Bauwerk selber sind die Zwangsspannungen im Abbindeprozess (Hydratationswärme) des Betons und Temperatureinflüsse über den Nutzungszeitraum zu berücksichtigen.
> Die maximal zulässige Trennrissbreite bei der Bemessung beträgt 0,1 mm (trennrissfrei) in der
Nutzungsklasse A
und 0,2 mm im Bereich der Nutzungsklasse B.
Nach Abschluss der Tragwerksplanung sind die Bemessungen und getroffenen Konstruktionsbestimmungen in Ausführungsplanung zusammenzufassen, welche dann die fertige WU-Planung wiederspiegelt.
> Zusammenfassung aller Festlegungen und Planung der Fachingenieure
> Bewehrungsführung festlegen (in der Regel keine Mattenbewehrungen)
> Betondeckungen und Abstandhalter festlegen
> Fugenausbildungen (Arbeits- und Bauteilfugen) in Detailplanung fassen
> Fugenabdichtungen (geplante Risse in der Nutzungsklasse B) festlegen
Bauüberwachung
Auf Grundlage der WU-Planung übernimmt die Bauüberwachung die Prüfung auf der Baustelle, welche sich nicht auf stichprobenhafte Überwachung verteilen darf. Bei der Herstellung einer „Weißen Wanne“ ist eine lückenlose Bauüberwachung erforderlich und auch privatrechtlich geschuldet.
> Überprüfung der Oberflächenbeschaffenheit der Sauberkeitsschicht (auch Höhenlage) und
der ggf. vorhandenen Gleitschichten
> Sicherstellung und Prüfung der Betondeckung (bei Bodenplatten oben und unten) und
ausreichende Anzahl von Abstandhalter
> Standsicherheit und Beschaffenheit (dichtes Gefüge) der Schalungen
> Betonsortenverzeichnis und Anmeldung der Fremdüberwachung prüfen
> Bewehrungsabnahme (die Bewehrungsabnahme des Prüfstatiker ersetzt nicht die
Bewehrungsabnahme der Bauleitung)
> Fugenausbildungen und Durchführungsabdichtungen prüfen, ABZ beachten
> Betonqualität, Einbauzeit des Betons (Transportzeit anhand des Betonlieferscheins festhalten,
die maximale Einbauzeit beträgt nach der ersten Wasserzugabe nur 90Min.), Konsistenz,
Einbau und Verdichtung beim Betoniervorgang prüfen
> Schütthöhen und Kornzusammensetzung (Anschlussmischungen) prüfen
> Nachbehandlung und Ausschalfristen bestimmen
> Dokumentation (Abnahmen, Lieferscheine, Anordnungen und Fotos)
Es kann für die örtliche Bauleitung durchaus sinnvoll sein die Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter auf der Baustelle zu erfragen, prüfen und zu dokumentieren.
Sachstand
Die zuvor aufgeführten Schritte sind exemplarisch zu verstehen und sollen einen übersichtlichen Eindruck er einzelnen Schritte vermitteln. Die Ausführungen sind nicht erschöpfend und müssen immer auf den jeweiligen Einzelfall angepasst und detailliert werden.